Stand: 01.01.2010
1. Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehung sowie für alle zukünftigen Geschäfte zwischen diesen Parteien gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen
Fassung. Abweichende Bedingungen des Geschäftspartners erkennt Mediamarketing AG nur an, wenn dies ausdrücklich und in Schriftform vereinbart wurde.
2. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Diese AGB und alle Rechtsbeziehungen zwischen Mediamarketing AG und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Ausschließlich zuständig für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten sind die für Offenburg zuständigen Gerichte.
3. Vertragsabschluss und Rücktritt
Mediamarketing AG verpflichtet sich, angenommene Aufträge zu den vereinbarten Bedingungen durchzuführen. Bei Schreib-, Druck- und Rechenfehlern in Angeboten ist Mediamarketing AGzum Rücktritt berechtigt.
Beratungsleistungen werden grundsätzlich ausschließlich entgeltlich erbracht. Mit der Inanspruchnahme von Beratungsleistungen, die über eine Vorinformation hinausgehen, entsteht der Beratungsvertrag.
4. Lieferung und Leistung
Falls nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung von Waren ab Lager an die vom Besteller angegebene Lieferadresse. Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Lieferung den Betrieb von Mediamarketing AG verlassen hat.
Dies gilt auch im Falle von Teillieferungen. Angaben über Liefer- und Fertigstellungstermine sind unverbindlich, sofern nicht ausnahmsweise der Liefertermin verbindlich zugesagt wurde. Dies erfolgt regelmäßig in Schriftform.
5. Zahlungsmodalitäten
Bei Auftragserteilung wird ein Drittel des vereinbarten Entgeltes fällig. Das zweite Drittel wird zu einem definierten Termin während der Projektdurchführung fällig oder in Ermangelung der Festlegung eines solchen Termins bei Leistung von 50 Prozent des von
Mediamarketing AG zu erbringenden Aufwandes. Das letzte Drittel ist mit Projektabschluss fällig.
Mediamarketing AG ist grundsätzlichberechtigt (z.B. im Rahmen von Projekten) bereits erbrachte Teilleistungen in Rechnung zu stellen. Bei der Berechnung des Wertes bereits erbrachter Teilleistungen kann Mediamarketing AG die bereits angefallene Arbeitszeit oder eine andere nachvollziehbare Grundlage heranziehen.
Die in Rechnung gestellten Teilleistungen sind zahlbar binnen sieben Tagen. Sonstige Rechnungen sind ebenfalls zahlbar binnen sieben Tagen. Im Falle eines Zahlungsverzuges behält sich Mediamarketing vor, die Arbeiten an einem Projekt/Auftrag auszusetzen und die gesamte Projektsumme/ Auftragssumme fällig zu stellen.
6. Überziehung von Kundenkonten und Mahnspesen
Kundenkonten können nach vorheriger schriftlicher Einwilligung der Geschäftsführung von Mediamarketing AG überzogen werden. Für überzogene Kundenkonten verrechnet Mediamarketing AG Zinsen von 12 v.H. p.a., für geduldete Überziehung 14 v.H. p.a. Mediamarketing AG behält sich vor, bei Zahlungsverzug Mahnspesen zu berechnen.
Die Mahnspesen für die erste Mahnung betragen 2 v.H. vom Rechnungsbetrag, die Mahnspesen für die zweite Mahnung betragen 4 v.H. vom Rechnungsbetrag.
7. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Ware und Werke verbleiben grundsätzlich bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen gegen den Kunden im Eigentum von Mediamarketing AG.
Dasselbe gilt für sämtliche Rechte an Software, Konzepten und sonstigem geistigen Eigentum.
8. Rechte an in Kundenauftrag entwickelter Software
Der Auftraggeber erwirbt mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Entgeltes die Lizenz, die gelieferte Software im eigenen Unternehmen uneingeschränkt zu nutzen.
Die Veräußerung der Software an Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung von Mediamarketing AG zulässig.
In diesem Falle stehen Mediamarketing AG 50 Prozent der hieraus anfallenden Entgelte zu, mindestens jedoch Entgelte in Höhe des ursprünglich an Mediamarketing AG gezahlten Betrages.
Das Recht zur Weiterentwicklung und gewerblichen Vermarktung der entwickelten Software steht generell ausschließlich Mediamarketing AG zu.
Dasselbe gilt für sämtliche Rechte an Software, Konzepten und sonstigem geistigen Eigentum.
9. Aufrechnung, Zurückbehaltung
Das Recht zur Aufrechnung steht dem Geschäftspartner nur zu, wenn seine Gegenansprüche von Mediamarketing AG anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.
Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Geschäftspartner nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
10. Mängelgewährleistung und Haftung
Liegt ein von Mediamarketing AG zu vertretender Mangel des Kaufgegenstandes oder der vertraglichen Leistung vor, so ist Mediamarketing AG nach eigener Wahl zur Ersatzlieferung/-leistung oder zur Mängelbeseitigung berechtigt.
Weitergehende Ansprüche des Käufers aus wie auch immer gearteten Rechtsgründen sind, soweit sich im Folgenden nichts anderes ergibt, ausgeschlossen.
Mediamarketing AG haftet nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet Mediamarketing AG nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Geschäftspartners.
Die Haftungsbeschränkung beziehungsweise der Haftungsausschluss zu Gunsten von Mediamarketing AG erstreckt sich auch auf die persönliche Haftung von Vertretern, Erfüllungsgehilfen und Arbeitnehmern.
Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Gefahrenübergang und gilt auch für Ansprüche aus Folgeschäden von Mängeln. Bei Ansprüchen aus unerlaubter Handlung gelten die einschlägigen gesetzlichen Regelungen.
11. Datenschutz
Der Besteller stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener bzw. unternehmensbezogener Daten ausdrücklich zu. Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert und im Rahmen der
Bestellabwicklung gegebenenfalls an verbundene Unternehmen weitergegeben. Zum Zwecke der Kreditprüfung behält sich Mediamarketing AG einen Datenaustausch mit anderen Konzernunternehmen sowie gegebenenfalls mit Auskunfteien vor.
12. Unwirksamkeit von Bestimmungen
Sollten sich eine oder mehrere Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder von Vertragsbestimmungen als ungültig erweisen, so tritt die Bestimmung in Kraft, die dem wirtschaftlichen Ziel der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Die Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eines Vertrages an sich bleibt dadurch unberührt.